Seit 2008 wird der Verleih der Schulbücher im Rahmen der Lernmittelfreiheit elektronisch erfasst. Hierfür gibt es einige Regeln:

  • Jeder Schüler erhält von der Lernmittelbücherei „Bücheria“ einen Schülerausweis mit einem Barcode, einer Lesernummer und einem Passbild.
  • Der erste Ausweis ist kostenlos. Abgelaufene Ausweise werden gegen deren Vorlage kostenfrei ersetzt. Sonstige Ersatzausweise kosten € 5,–.
  • Der erste Ausweis wird durch den Klassenlehrer zusammen mit einem Info – Brief  verteilt. Bitte, diesen Info – Brief unbedingt aufbewahren.
  • Die Fotos werden in der „Bücheria“ gemacht. Dort werden alle anderen Ausweise bestellt. Im Allgemeinen dauert es maximal zwei Wochen, vor allem am Schuljahresanfang, bis die Schülerausweise erstellt sind.
  • Verlässt ein Schüler die Gerhart-Hauptmann-Schule, ist der Ausweis in der „Bücheria“ abzugeben.
  • Nachdem ein Schüler in der „Bücheria“ erfasst wurde, erhält er sofort die für das aktuelle Schuljahr nötigen Bücher.
  • Gemäß der „VO über die Durchführung der Lernmittelfreiheit“ sind Sie verpflichtet, trotz elektronischer Erfassung, Name und Klasse des Schülers und das Verleih- und später das Rückgabedatum in den dafür vorgesehen Feldern einzutragen.
  • Weiterhin sind Sie verpflichtet, die Bücher einzubinden.
  • Sollten Schulbücher beschädigt werden, ist gemäß der ausgehängten „Büchermängelliste“ in der „Bücheria“ Ersatz zu leisten. Andernfalls muss dem Landesschulamt Bericht erstattet werden.
  • Nach dem Verleih der Schulbücher haben Sie 14 Tage Zeit, die Bücher auf bereits vorhandene Schäden zu untersuchen. Bitte kommen Sie, oder Ihr Kind, mit dem Buch in die “ Bücheria“ und zeigen die Schäden der Lernmittelverwaltung.

Nur die Lernmittelverwaltung registriert Schäden in den Büchern!

Am Schuljahresende wird klassenweise zum „Büchertausch“ aufgefordert.
Die Rückgabe kann ohne Schülerausweis erfolgen, der Verleih jedoch nicht!
Bitte achten Sie darauf und fordern Sie Ihr Kind auf, möglichst pfleglich mit den ausgeliehen Lernmitteln umzugehen. Schulbücher im Rahmen der Lernmittelfreiheit müssen ca. sieben (!) Jahre halten, bevor sie ersetzt werden können.
Ein neues Schulbuch kostet zwischen € 20,– und € 40,– !
Sollte Ihr Kind im Laufe des Schuljahres ein Buch verlieren oder es zu starken Beschädigungen gekommen sein, so kann es sich bis zum Sommer, sofern vorhanden, ein weiteres Buch in der „Bücheria“ ausleihen.  Bitte kaufen Sie keinen Ersatz, da schon mehrfach Fehlkäufe auftraten. Beträge für Bücherersatz müssen in der „Bücheria“ bezahlt werden.
Verlässt Ihr Kind die Schule, so ist es bzw. sind Sie laut Hessischem Schulgesetz dazu verpflichtet, alle Lernmittel abzugeben und eventuell entstandene Schäden zu begleichen. Sollten Sie der Pflicht nicht oder nur teilweise nachkommen, erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben. Erfolgt danach keine Reaktion werden die Forderungen der Rechtsstelle des Landesschulamts weitergegeben, welche ein Mahnverfahren einleiten kann.
Bitte vermeiden Sie diesen anfallenden Mehraufwand und die damit verbundenen Kosten, die von der Allgemeinheit getragen werden müssen.
Sie bzw. Ihr Kind können zu den ausgehängten Öffnungszeiten in der „Bücheria“ jederzeit erfahren, welche Schulbücher noch auf dem Konto verbucht sind.